Mindestlohn-Rechner · Stundenlohn · Monatsgehalt · Minijob

Mindestlohn-Rechner 2026/2027: Stundenlohn, Monatsgehalt und Minijob prüfen

Prüfen Sie mit unserem Mindestlohn-Rechner, ob Stundenlohn, Monatsgehalt, Minijob-Grenze und Branchenmindestlohn zusammenpassen. Der Rechner berücksichtigt den gesetzlichen Mindestlohn 2026 und 2027, zeigt Differenzen verständlich an und hilft Bewerbern sowie Arbeitgebern bei einer schnellen ersten Einschätzung.

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Mindestlohn-Rechner 2026/2027

Tragen Sie Stundenlohn, Monatsgehalt, Wochenarbeitszeit oder Minijob-Daten ein. Der Rechner prüft automatisch, ob Ihre Angaben zur gesetzlichen oder branchenspezifischen Lohnuntergrenze passen.

Mindestlohn-Rechner 2026

Stundenlohn, Monatsgehalt, Minijob und Branchenmindestlohn prüfen

Berechnen Sie mobiloptimiert, ob Lohn, Arbeitszeit und Beschäftigungsart zur gesetzlichen oder branchenspezifischen Lohnuntergrenze passen.

Mindestlohn 202613,90 €
Mindestlohn 202714,60 €
Minijob-Grenze 2026603 €
RechtsstandMai 2026
Berechnungsbasis für Monatswerte: Wochenstunden × 52 / 12. Der Rechner ersetzt keine arbeitsrechtliche Einzelfallprüfung.
Quellenhinweis: Gesetzlicher Mindestlohn nach Bundesregierung/BMAS. Branchenwerte nach BMAS-Übersicht zu Mindestlöhnen im Sinne des AEntG/TVG; Zeitarbeit als tarifliche Orientierung nach DGB/GVP.
Hinweis: Der Mindestlohn-Rechner liefert eine rechnerische Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine Lohnabrechnung und keine verbindliche Prüfung eines Tarifvertrags oder Arbeitsvertrags.

Überblick

Alles Wichtige zum Mindestlohn-Rechner

Diese Seite erklärt, wie der Mindestlohn berechnet wird, welche Werte 2026 und 2027 gelten, wie Minijobs geprüft werden und warum Branchenmindestlöhne in bestimmten Tätigkeiten entscheidend sein können.

Aktuelle Werte

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026 und 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Er legt fest, welche Untergrenze Arbeitgeber in Deutschland grundsätzlich einhalten müssen. Für 2026 und 2027 stehen die Werte bereits fest.

13,90 €

Mindestlohn 2026

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde.

14,60 €

Mindestlohn 2027

Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

603 €

Minijob-Grenze 2026

Die monatliche Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro und ist an den Mindestlohn gekoppelt.

Entwicklung

Mindestlohn-Entwicklung 2015–2026

Seit der Einführung im Jahr 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn deutlich gestiegen. Die Übersicht zeigt den Verlauf bis zum aktuellen Wert 2026 und macht sichtbar, wie stark sich die Lohnuntergrenze verändert hat.

Aktuell ab 01.01.2026 13,90 € pro Stunde · brutto
Aktueller Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde seit 01.01.2026
+8,4 % gegenüber 2025
2015
8,50 €
2016
8,50 €
2017
8,84 €
2018
8,84 €
2019
9,19 €
2020
9,35 €
2021
9,60 €
2022
12,00 €
2023
12,00 €
2024
12,41 €
2025
12,82 €
2026
13,90 €
+63,5 % Gesamtsteigerung 2015–2026
+5,40 € absolute Erhöhung seit Einführung
+8,4 % letzte Erhöhung 2025–2026
Einordnung: Die Jahreswerte bilden den jeweils prägenden gesetzlichen Mindestlohn im Jahresverlauf ab. 2021 und 2022 gab es unterjährige Anpassungen; 2022 erfolgte der deutliche Sprung auf 12,00 Euro.

Wichtige Meilensteine

  • 2015: Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland mit 8,50 Euro brutto pro Stunde.
  • 2022: Größte Anhebung im Verlauf, bis auf 12,00 Euro brutto pro Stunde.
  • 2026: Aktueller gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde.
  • 2027: Bereits festgelegte Erhöhung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Funktion

Was berechnet der Mindestlohn-Rechner?

Viele Rechner zeigen nur Monatsgehalt oder Stundenlohn. Unser Mindestlohn-Rechner geht weiter: Er prüft auch Minijob-Grenzen, Branchenwerte und den konkreten Abstand zur relevanten Lohnuntergrenze.

01

Stundenlohn prüfen

Geben Sie Stundenlohn und Wochenarbeitszeit ein. Der Rechner zeigt, ob der Wert über oder unter der geltenden Lohnuntergrenze liegt.

02

Monatsgehalt umrechnen

Aus Monatsgehalt und Wochenstunden wird der rechnerische Stundenlohn ermittelt. Dadurch werden kritische Gehaltsmodelle sichtbar.

03

Minijob berechnen

Der Rechner zeigt, ob geplante Stunden und Stundenlohn innerhalb der monatlichen Minijob-Grenze bleiben.

04

Branche auswählen

In bestimmten Branchen können höhere Mindestlöhne gelten. Der Rechner kann diese Werte in die Prüfung einbeziehen.

05

Stichtag beachten

Einige Branchenwerte ändern sich unterjährig. Deshalb ist der Stichtag wichtig, wenn ein bestimmter Zeitraum geprüft werden soll.

06

Ergebnis einordnen

Die Auswertung zeigt nicht nur eine Zahl, sondern auch Differenz, Monatswerte und Hinweise zu Beschäftigungsart oder Branche.

Formel

So wird das Monatsgehalt beim Mindestlohn berechnet

Bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit wird häufig mit einer durchschnittlichen Monatsstundenzahl gerechnet. Grundlage ist die Formel: Wochenstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate.

Bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 173,33 Stunden pro Monat. Diese Monatsstunden werden mit dem jeweiligen Mindestlohn multipliziert.

Berechnungsformel Monatsbrutto = Wochenstunden × 52 ÷ 12 × Stundenlohn

Beispiele mit 13,90 € Mindestlohn 2026

20 Wochenstunden ca. 1.204,67 € brutto/Monat rund 86,67 Monatsstunden
30 Wochenstunden ca. 1.807,00 € brutto/Monat rund 130,00 Monatsstunden
40 Wochenstunden ca. 2.409,33 € brutto/Monat rund 173,33 Monatsstunden

Minijob

Mindestlohn und Minijob: Wie viele Stunden sind 2026 möglich?

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch im Minijob. Zusätzlich ist die monatliche Verdienstgrenze wichtig. Wird sie überschritten, kann aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden.

603 €

Minijob-Grenze 2026

Bei 13,90 Euro Mindestlohn liegt die Verdienstgrenze 2026 bei 603 Euro monatlich.

43,38 Std.

Maximale Monatsstunden

Bei Mindestlohn 2026 sind rechnerisch rund 43,38 Stunden pro Monat möglich.

633 €

Minijob-Grenze 2027

Durch die Erhöhung auf 14,60 Euro steigt die monatliche Grenze 2027 auf 633 Euro.

Branchenmindestlohn

Warum Branchenmindestlöhne im Rechner wichtig sind

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist nicht in jedem Fall die einzige relevante Untergrenze. In bestimmten Branchen können verbindliche Mindestentgelte gelten, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen.

Genau deshalb ist unser Mindestlohn-Rechner nicht nur als einfacher Stundenlohnrechner gebaut. Er kann auch Branchen und Tätigkeitsgruppen berücksichtigen, damit die Prüfung näher an der tatsächlichen Praxis liegt.

Wichtig: Branchenwerte können sich nach Tätigkeit, Qualifikation, Stichtag und Tarifgebiet unterscheiden. Das Ergebnis bleibt eine Orientierung und ersetzt keine Prüfung eines konkreten Tarifvertrags.
Pflege eigene Mindestentgelte je Qualifikation zum Beispiel Pflegehilfskraft, einjährig ausgebildete Pflegekraft, Pflegefachkraft
Gebäudereinigung verschiedene Lohngruppen unter anderem Innenreinigung sowie Glas- und Fassadenreinigung
Handwerk branchenspezifische Mindestlöhne zum Beispiel Dachdecker, Gerüstbau, Maler und Elektrohandwerke
Zeitarbeit tarifliche Orientierung relevant für Arbeitnehmerüberlassung und Entgeltgruppen

Anspruch

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer in Deutschland. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die Beschäftigung in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijob ausgeübt wird.

In der Praxis gibt es aber Sonderfälle. Deshalb fragt der Rechner auch nach der Beschäftigungsart. Besonders bei Praktikum, Ausbildung, Ehrenamt, Minderjährigkeit ohne Berufsabschluss oder Beschäftigung nach Langzeitarbeitslosigkeit sollte genauer geprüft werden.

  • Vollzeitbeschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber
  • Saisonkräfte
  • Aushilfen
  • viele Praktikumsverhältnisse, sofern keine Ausnahme greift

Fehler vermeiden

Fehler bei der Mindestlohn-Berechnung

Viele falsche Ergebnisse entstehen nicht durch den Rechner, sondern durch unklare Eingaben. Besonders häufig werden Netto und Brutto verwechselt oder die Wochenstunden falsch angesetzt.

Netto statt brutto eingetragen

Der Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Nettozahlungen sind für diese Prüfung nicht die richtige Ausgangsgröße.

Wochenstunden falsch geschätzt

Schon wenige Stunden Unterschied pro Woche können das rechnerische Ergebnis deutlich verändern.

Minijob-Grenze übersehen

Im Minijob zählt nicht nur der Stundenlohn, sondern auch die monatliche Verdienstgrenze.

Branchenmindestlohn ignoriert

In bestimmten Branchen kann eine höhere Untergrenze gelten als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.

Zuschläge falsch bewertet

Nicht jede Zulage oder Sonderzahlung darf einfach pauschal auf den Mindestlohn angerechnet werden.

Stichtag vergessen

Bei Erhöhungen zum Jahreswechsel oder in Branchen mit unterjährigen Änderungen ist der richtige Stichtag entscheidend.

Einordnung

Wie genau ist der Mindestlohn-Rechner?

Der Rechner arbeitet mit Bruttowerten und typischen Durchschnittsformeln. Er ist besonders hilfreich, wenn schnell geprüft werden soll, ob Stundenlohn, Monatsgehalt oder Minijob rechnerisch plausibel sind.

Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Abweichungen können entstehen, wenn Tarifverträge, Zuschläge, Arbeitszeitkonten, Sonderzahlungen, Sachbezüge oder besondere Vertragsregelungen eine Rolle spielen.

Datenstand und Quellen

Die dargestellten Informationen beziehen sich auf Mindestlohnwerte 2026/2027 und dienen der allgemeinen Orientierung.

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: gesetzlicher Mindestlohn
  • Bundesregierung: Mindestlohn 2026 und 2027
  • Mindestlohnkommission: Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns
  • Destatis: Mindestlohnentwicklung und Branchenhinweise
  • Zoll und BMAS: Branchenmindestlöhne und besondere Arbeitsbedingungen

Keine Rechtsberatung. Für verbindliche Einzelfälle sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Fachberatung oder zuständige Stellen maßgeblich.

FAQ

Häufige Fragen zum Mindestlohn-Rechner

Die wichtigsten Fragen zu Mindestlohn, Monatsgehalt, Stundenlohn, Minijob-Grenze, Branchenmindestlohn und Berechnung.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Der Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Steuern und Sozialabgaben sind darin noch nicht abgezogen. Der Nettolohn hängt von persönlichen Faktoren ab.

Wie berechne ich das Monatsgehalt beim Mindestlohn?

Bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit wird häufig mit Wochenstunden × 52 ÷ 12 gerechnet. Die so ermittelten Monatsstunden werden mit dem Mindestlohn multipliziert.

Wie viel Monatsgehalt ergibt der Mindestlohn 2026 bei 40 Stunden?

Bei 40 Wochenstunden ergeben sich rund 173,33 Monatsstunden. Multipliziert mit 13,90 Euro sind das rund 2.409,33 Euro brutto pro Monat.

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja, der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch im Minijob. Zusätzlich muss die monatliche Minijob-Grenze beachtet werden.

Wie viele Stunden darf man 2026 im Minijob arbeiten?

Bei 13,90 Euro Stundenlohn und 603 Euro Minijob-Grenze sind rechnerisch rund 43,38 Stunden pro Monat möglich.

Gibt es Branchen mit höherem Mindestlohn?

Ja. In einigen Branchen gelten verbindliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen können, etwa Pflege, Gebäudereinigung oder bestimmte Handwerksbereiche.

Ersetzt der Mindestlohn-Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der eingegebenen Daten. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine Lohnabrechnung und keine Prüfung eines Tarifvertrags.

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